Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der
Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des
Vereins geändert werden.

§ 2 Beiträge

(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(2) Ermäßigte Beitragsformen müssen bei Eintritt bzw. Beantragung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme ermäßigter Beitragsklassen.
(4) Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Deutschen Tanzsportverband e.V. (DTV), den Landessportbund Hessen e.V. (LSBH), sowie den Hessischer Tanzsportverband e.V. (HTV) und je nach Art der Mitgliedschaft die Lizenzkosten beim Deutschen Tanzsportverband e.V. (DTV).
(5) Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.eines jeden Monats vom Girokonto abgebucht. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 5. eines jeden Monats auf das Beitragskonto des Vereins.
(6) Der Verein ist berechtigt, ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und Gebühren hat das Mitglied zu tragen.
(7) In begründeten Härtefällen ist der Vorstand ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
(*) Die Kurzmitgliedschaft erlischt automatisch am Ende des dritten Monats der Mitgliedschaft. Der Beitrag über den gesamten Mitgliedszeitraum ist zu Beginn der Mitgliedschaft zu begleichen.
(**) Der Beitrag der Trainingsmitgliedschaft ist monatlich zu entrichten. Sie erlaubt den Erwerb der 10er Karte. Die 10er Karte ist gültig, solange die Trainingsmitgliedschaft besteht. Sie berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an Gruppentrainings und muss zu Beginn des Trainings dem Übungsleitenden zum Abzeichnen vorgelegt werden.

§3 Vereinskonto

IBAN DE95 5185 0079 0027 0057 80
BIC HELADEF1FRI
Kreditinstitut Sparkasse Oberhessen
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Beitragsordnung